Diensthandy verloren oder gestohlen: Das sollten Sie tun

Liegen gelassen, aus der Tasche gefallen oder gestohlen – wie auch immer Sie Ihr Diensthandy verloren haben: In jedem Fall ist so eine Situation meist mehr als nur ärgerlich. Schließlich geht es nicht nur um den Verlust des Geräts, sondern mit ihm verschwinden möglicherweise auch vertrauliche Geschäftsinformationen. Das kann unter Umständen schlimme Folgen haben. Mit den richtigen Vorkehrungen und Maßnahmen tun Sie etwas für die Sicherheit Ihrer Daten und können sich und das Unternehmen schützen.

Ist das Diensthandy weg, stellen sich viele Fragen. Wo wurde es verloren? Wo könnte es jetzt sein? Wurde es schon gefunden? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Je besser Sie sich auf eine solche Situation vorbereiten, desto besser stehen die Chancen, das Gerät zurückzubekommen oder wenigstens seine Inhalte für Unbefugte unbrauchbar zu machen

Diensthandy verloren oder gestohlen: Soforthilfe im Notfall

Nach der ersten Schrecksekunde sollten Sie Ruhe bewahren. Prüfen Sie zunächst, ob Sie das Gerät nicht vielleicht doch noch bei sich haben. Durchsuchen Sie alle möglichen Taschen, Koffer und Rucksäcke. Bleibt das ergebnislos, überlegen Sie, bei welcher Gelegenheit Ihnen das Smartphone wahrscheinlich abhandengekommen ist.
  • Wege noch mal ablaufen: Gehen Sie Ihre letzten Wege noch mal ab, wenn Sie glauben, dass es einfach aus der Tasche gerutscht sein könnte. Taucht es dabei nicht wieder auf, informieren Sie das örtliche Fundbüro.
  • Bei möglichem Verlust im ÖPNV: Anbieter im Personennahverkehr (Bus, U- oder S-Bahn) verfügen oft über ein eigenes Fundbüro. Merken Sie sich für ein schnelles Auffinden am besten die Liniennummer und Fahrtrichtung sowie die Wagennummer des Fahrzeugs, in dem Sie saßen oder das amtliche Kennzeichen.
  • Deutsche Bahn: Ist das Gerät während einer Fahrt mit der Deutschen Bahn verschwunden, melden Sie das dem oder der Zugbegleiter:in oder am nächsten DB-Informationsschalter am Bahnhof. Fällt Ihnen der Verlust erst später auf, wenden Sie sich an den Online-Fundservice.
  • Bei Flugreisen: Falls das Diensthandy auf einem Flug abhanden kam, ist die jeweilige Airline der richtige Ansprechpartner. Sprechen Sie eine:n Flugbegleiter:in oder das Bodenpersonal an, alternativ die Gepäckermittlung der Airline: Eventuell wurde das Gerät bereits beim Schalter Ihrer Airline am Zielflughafen abgegeben. Hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten aller wichtigen nationalen und internationalen Airlines.
  • Den Arbeitgeber informieren und Anzeige erstatten: Wurde das Handy tatsächlich gestohlen oder bleibt unauffindbar, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber und erstatten Sie im Falle eines vermuteten Diebstahls Anzeige bei der Polizei.
  • Als Kunde der Vodafone Enterprise Mobility Management-Lösung: Deaktivieren Sie das abhanden gekommene Gerät oder beauftragen Sie Ihre:n IT-Administrator:in, dies zu tun. Informieren Sie ihn hierbei auch, ob sich auf dem Gerät möglicherweise sensible Daten befunden haben, damit eine Löschung veranlasst werden kann.
Außerdem ist es möglich und notwendig, bei Ihrem Telekommunikationsanbieter die SIM-Karte Ihres Geräts zu sperren. So kann ein:e eventuelle:r Dieb:in Ihnen zum Beispiel keine zusätzlichen Kosten verursachen, indem er oder sie mit Ihrem Smartphone teure Telefongespräche führt oder Ihren Datentarif aus- oder überreizt.
Der Vodafone-Service ist für seine Geschäftskunden jederzeit erreichbar:
  • Aus dem deutschen Vodafone-Netz unter der Kurzwahl 1234 (kostenlos)
  • Aus anderen deutschen Netzen unter 0800 172 1234 (kostenlos)
  • Aus dem Ausland unter +49 172 1234 (gebührenpflichtig)
Um die SIM-Karte sofort zu sperren, brauchen Sie Ihre Handynummer und Ihr Kunden- oder Teilnehmer-Kennwort – bei großen Unternehmen liegen diese Informationen oft bei der IT- oder Einkaufsabteilung. Informieren Sie Ihre Kolleg:innen und bitten Sie sie gegebenenfalls um Hilfe.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Vodafone-Service-Seite SIM und PUK. Sollte es sich beim verlorenen Gerät nicht um ein Diensthandy, sondern um ein privates Gerät handeln, finden Sie auf unserer separaten Übersicht zum Thema „Smartphone verloren oder gestohlen? So kannst Du den Schaden begrenzen” weitere, nützliche Infos.
Stadtansicht mit Symbolen für Verkehrsmittel

Das Diensthandy ist weg – wer haftet?

Geht das Diensthandy verloren oder kaputt, dann hat das ohne entsprechende Versicherung meist auch finanzielle Folgen. Wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer:in –, hängt normalerweise von den Ursachen ab, die zum Verlust führten:
  • Ist einfache oder leichte Fahrlässigkeit des oder der Mitarbeiter:in im Spiel, muss er oder sie in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Smartphone versehentlich herunterfällt, oder es aus der Jackentasche entwendet wird.
  • Geht es um normale oder mittlere Fahrlässigkeit, dann teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter:in den Schaden. Wann dieser Grad der Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab.
  • Bei grober Fahrlässigkeit steht der oder die Mitarbeiter:in allein und vollständig für die Folgen ein. Das gilt auch, wenn Vorsatz nachgewiesen wird. Grobe Fahrlässigkeit ist etwa dann im Spiel, wenn das Smartphone ohne PIN-Absicherung irgendwo über längere Zeit hinweg unbeaufsichtigt und für Dritte zugreifbar herumliegt.
Diese Szenarien könnten eintreten, müssen es aber nicht. Im Einzelfall hängen die Folgen davon ab, wie solche Fälle im Unternehmen geregelt sind: Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und die Bedingungen der Versicherung – all das sind Faktoren, die eine Rolle spielen.
Geraten allerdings über ein verlorenes Firmen-Smartphone sensible Daten in Umlauf, dann muss der oder die Mitarbeiter:in möglicherweise auch für die entstehenden Folgeschäden haften. So etwas kann für Angestellte sehr empfindliche Kosten verursachen – der Schaden für das Unternehmen aber kann je nach Sachlage irreparabel sein: Dann etwa, wenn über das Smartphone ein VPN-Zugang zu den Firmenservern möglich ist und so vertrauliche Informationen abgerufen werden und in die falschen Hände geraten. Mit der Vodafone Enterprise Mobility Management-Lösung können Sie sensible Daten auch nach einem Verlust in vielen Fällen noch aus der Ferne löschen lassen, ohne zu wissen, wo sich das Gerät befindet.

So begrenzen Sie den möglichen Schaden im Vorfeld

Bedenken Sie immer, dass auch Ihr Dienstgerät eines Tages verloren gehen könnte, und treffen Sie rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen. Die meisten Geräte verfügen über Sicherheitseinstellungen, mit denen sich ein verschwundenes Smartphone orten lässt, oder sich Daten aus der Ferne vor unbefugtem Zugriff schützen lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie diese Funktionen vor dem Verlust aktiviert haben.
Ausführliche Tipps erhalten Sie auf den Support-Seiten der Smartphone-Hersteller beziehungsweise der Betriebssystem-Entwickler. Hier zum Beispiel finden Sie die entsprechenden Links zu den Recovery-Programmen von Apple, Samsung und Google.

Nutzen Sie die Vorteile der zentralen Geräteverwaltung

Es gibt noch andere Wege, um sich für den Fall des Diebstahls oder Verlusts eines Diensthandys abzusichern: die zentrale Geräteadministration (sogenanntes Enterprise Mobility Management oder abgekürzt: EMM). Sinnvoll eingesetzt, schützt sie nicht nur ein verlorenes Smartphone, sondern bietet allgemein mehr Sicherheit für sämtliche mobilen Endgeräte eines Unternehmens.
Das aufwendige Konfigurieren einzelner Smartphones oder Tablets entfällt, denn verbundene Geräte lassen sich über eine übersichtliche Web-Oberfläche gemeinsam steuern und einstellen. So entsprechen sie auf Wunsch beispielsweise einheitlichen Sicherheitsrichtlinien. Eine zentrale Geräteverwaltung kann aber noch mehr:
  • Sie sperrt im Notfall mobile Geräte und löscht darauf gespeicherte Daten per Fernzugriff.
  • Sie blockiert Webseiten und auf Wunsch einzelne Funktionen, wie etwa die Kamera.
  • Sie kontrolliert Zugänge zu sensiblen Datenquellen und trennt bei Bedarf gefährdete Geräte vom E-Mail-Verkehr.
  • Sie verwaltet eingebundene Apps, erkennt Schadprogramme und reagiert auf Verstöße gegen die App-Richtlinien des Unternehmens.
Um diese Vorteile zu nutzen, konfiguriert ein:e Administrator:in einmalig das cloudbasierte System und bringt Diensthandys auf ein und denselben Sicherheitsstandard. Bei Vodafone gehört zur EMM-Lösung eine zentrale Geräteplattform. Sie funktioniert im Fall der Fälle standortunabhängig im Web und unterstützt die mobilen Betriebssysteme Android ab Version 4 sowie Apple-Geräte ab iOS 7.0.

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Diensthandy verloren oder gestohlen: Das Wichtigste in Kürze

  • Geht ein Diensthandy verloren, droht damit auch der Verlust darauf gespeicherter sensibler Unternehmensdaten.
  • Schnelles Reagieren im Notfall kann die Situation zügig retten.
  • Aktivierte Sicherheitseinstellungen des Smartphones erleichtern seine Ortung und die Löschung sensibler Daten.
  • Eine zentrale Geräteverwaltung bietet zahlreiche Sicherheitsmerkmale für sämtliche mobilen Endgeräte, einschließlich der Ortung und eventuellen Deaktivierung Löschung betroffener Geräte sowie der Löschung darauf befindlicher, sensibler Daten.
  • Die Vodafone Enterprise Mobility Management-Lösung ermöglicht es Ihnen, gestohlene oder verlorene Smartphones schnell und einfach zu deaktivieren und deren vertrauliche Daten in vielen Fällen von der Ferne aus zu löschen.

Quelle:

https://www.vodafone.de/business/blog/diensthandy-verloren-91536/