Unternehmen unterliegen in der Europäischen Union (EU) nicht nur strengen Regeln hinsichtlich des Datenschutzes. Seit Januar 2023 gibt es auch die sogenannte NIS-2-Richtline der EU, die für eine bessere Cyberresilienz von Unternehmen sorgen soll. Das Ziel: Die novellierte Richtlinie soll vor allem Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) im europäischen Binnenmarkt besser vor Cyberangriffen schützen. Allerdings geht sie weit über den bislang bekannten Anwendungsbereich hinaus. NIS-2 tritt spätestens im Oktober 2024 in Deutschland in Kraft.
Die Europäische Union veröffentlichte die „zweite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS-2) bereits am 27.12.2022. Bis zur Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit. NIS-2 ist eine Weiterentwicklung der bisherigen „EU-Richtline über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-1) aus dem Jahr 2016.
Was bedeutet NIS-2 konkret für Ihr Unternehmen? Sind Sie davon betroffen und falls ja, wie können Sie Ihr Unternehmen fit für die Bestimmungen der Richtlinie machen? Hier erfahren Sie es.
Grundlagen von NIS-2: Das müssen Sie wissen
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Cyber-Risikomanagement
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Lieferkettensicherheit
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Business-Continuity-Management
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Datenverschlüsselung
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Zutrittsbeschränkungen
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Berichterstattung an Behörden
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Abhilfemaßnamen
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Organisationen, die besonders wichtig für das Gemeinwesen sind oder bei deren Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere schwerwiegende Folgen eintreten können. Dazu gehören die Sektoren Energie, Informationstechnik/Telekommunikation, Transport/Verkehr, Gesundheit, Medien/Kultur, Wasser, Ernährung, Staat/Verwaltung, Finanzwesen und Abfallentsorgung. Weitere Informationen dazu sowie zur KRITIS-Verordnung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Unterliegt Ihr Unternehmen den NIS-2-Vorschriften?
„Besonders wichtige“ Einrichtungen
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Energiewirtschaft: Herstellung, Vertrieb und Verkauf von Energie (zum Beispiel Strom, Gas, Öl) sowie Betreiber von E-Ladestationen
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Wasserwirtschaft: Herstellung und Bereitstellung von Trinkwasser, Entsorgung von Abwasser
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Verkehrswesen: Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr
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Bank-, Finanz- und Versicherungswesen: Bereitstellung von Krediten, Handel, Märkten und der dazugehörigen Infrastruktur
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Digitale Infrastruktur: sämtliche Großunternehmen im digitalen Sektor; mittlere Unternehmen im Telekommunikationssektor; größenunabhängig daneben Betreiber kritischer Anlagen wie Zugangsnetze, Rechenzentren, Seekabel sowie DNS-Dienstanbieter, Top-Level-Domain-Name-Register (TLD) und Vertrauensdiensteanbieter
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Gesundheitswesen: Gesundheitsdienstleistungen (einschließlich Pharmazeutika), Forschungseinrichtungen, Hersteller medizinischer Geräte
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Öffentliche Verwaltung: alle Einrichtungen der Bundesverwaltung, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und dazugehörige Vereinigungen, öffentliche IT-Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen
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Raumfahrt: Hersteller von Bauteilen, Betreiber bodengestützter Infrastrukturen
„Wichtige“ Einrichtungen
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Postwesen: Post- und Kurierdienste
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Abfallwirtschaft: Sammlung, Transport, Recycling, Entsorgung
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Forschungseinrichtungen: Produktion und Vertrieb zu Forschungszwecken
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Lebensmittel: Produktion, Verarbeitung, Vertrieb
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Chemische Erzeugnisse: Produktion und Handel
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Hersteller von: Elektronik/Computern, Medizin-/Diagnosegeräten, Optik, Maschinen, Kraftfahrzeugen, sonstigen Transportmitteln
NIS-1 vs. NIS-2
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Mittel: 50-249 Beschäftigte oder 10-50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr
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Groß: ab 250 Beschäftigen oder 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr
Sanktionen bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie
Bußgelder für Unternehmen
Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung
Checkliste: Was tun, wenn Ihr Unternehmen betroffen ist?
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Betroffenheitsanalyse vornehmen: Ermitteln Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen betroffen ist. Gehören Sie zu den „besonders wichtigen“ Einrichtungen im Sinne der KRITIS, wendet sich die Behörde an Sie. Zählt Ihr Unternehmen zu den „wichtigen“ Einrichtungen, sind Sie verpflichtet, sich Ihrerseits bei den Behörden zu registrieren.
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Verantwortlichkeiten klären: Bestimmen Sie innerhalb Ihres Unternehmens, wer für welche Teilbereiche verantwortlich ist, um die Kriterien von NIS-2 einzuhalten.
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Zuständigkeitsbereiche definieren: Definieren Sie die Zuständigkeiten für die konkreten Maßnahmen der Cybersecurity, für das Reporting gegenüber der Geschäftsführung, hinsichtlich des Risikomanagements sowie gegenüber den Behörden.
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Überwachung etablieren: Implementieren Sie Überwachungsmechanismen innerhalb der Firma, um die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie zu gewährleisten.
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Geschäftskontinuität sichern: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Geschäftsprozesse auch im Falle eines Cyberangriffs weiterlaufen können. Unterbrechungen oder komplette Ausfälle können schwere Sanktionen der Behörden nach sich ziehen.
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Meldeverfahren einrichten: Entwickeln Sie ein standardisiertes Meldeverfahren bei Vorfällen, die unter die NIS-2-Bestimmungen fallen. Unterschiedliche Personen in Ihrem Betrieb müssen das Meldeverfahren durchführen können.
Das Wichtigste zu NIS-2 in Kürze
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Die NIS-2-Richtlinie der EU soll dafür sorgen, dass Geschäftsprozesse und die dazu notwendigen IT-Systeme von Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) und damit zusammenhängenden Institutionen unterbrechungsfrei und sicher laufen.
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Mit den verschärften Schutzmaßnahmen reagiert die EU auf die enorm gestiegene Zahl von Cyberangriffen in den vergangenen Jahren.
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Verglichen mit der aktuellen Gesetzgebung erhöht sich die Zahl der Unternehmen und Organisationen in Deutschland, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen – und zwar massiv.
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Man unterscheidet künftig zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen. Mit ersteren treten die Behörden direkt in Kontakt, zweitere müssen sich aus eigener Initiative bei den Behörden registrieren.
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Es gibt strenge Sanktionen bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie, zum Beispiel in Form von hohen Bußgeldern für Unternehmen und einem persönlichen Haftungsrisiko der Geschäftsführung.
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Ist Ihr Unternehmen von den erweiterten Bestimmungen von NIS-2 betroffen, sollten Sie zeitnah Maßnahmen einleiten. Dazu gehört es, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeitsbereiche festzulegen, eine Überwachung der Maßnahmen zu etablieren und standardisierte Meldeverfahren bei Vorfällen einzurichten.
Quelle:
https://www.vodafone.de/business/blog/nis-2-das-steckt-dahinter-und-so-handeln-sie-konform-20531/